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Beeilen Sie sich! Um Steuererklarung konnen Sie uns bis 15.2.2017 bitten

Alle unsere Betreuerinnen, die mit uns in dem Jahr 2016, auch wenn nur einen Monat, ausgereist waren ,sollten in der Slowakei bis 31.3.2017 die Steuererklärung abgeben.

Wir wissen aber dass Steuererklärung nicht fur jeden einfach sein kann und deshalb werden wir euch unseren lieben Betreuerinen gerne damit helfen. Sie mussen uns nur spätestnes bis 15ten Februar schriftlich um Steuererklärung fur das Jahr 2016 bitten.

Es reicht wenn Sie es uns über Post oder Mail schriftlich informieren und die Dokumente dazu von uns anfragen. Wir werden Ihnen dann uber Post oder Mail ( wie sie mochten) einen Dokument in der slowakische Sprache zusenden, welches auf Slowakisch„ Žiadosť o vykonanie ročného zúčtovania preddavkov na daň z príjmov zo závislej činnosti“ heisst.

Es muss leider slowakisch sein, aber wir werden Ihnen alles erklären.

Wenn Sie in dem Jahr 2016 nur fur unser Uternehmen gearbeitet haben reicht es , wenn sie dieses Dokument mit Hilfe von unserer Mitarbeiterrinen ausfüllen und wir werden uns dann um alles andere kümmern. Dieses Dokument ist wie schon geschrieben leider nur slowakisch.

Wenn Sie uns dann das ausgefüllte Dokumenten mit der Unterschrift zurück schicken werden wir fur sie diese Steruerklärung fur das jahr 2016 nach dem Gesetz bis 31.03 abgeben .

Wenn von dieser Erklärung klar wird , dass sie einen Teil von den Steuern zurück bekommen können, bekommen Sie dieses Geld spätestens in dem Gehalt von Mai.

Wenn Sie in dem Jahr 2016 auch für ein anderes Unternehnem in der SLOWAKEI gearbeitet haben , habe Sie drei Möglichkeiten:

  1. Die Steuererklärung macht fur Sie anderer slowakischer Arbeitgeber bei dem Sie in dem Jahr 2016 gearbeitet haben.
  2. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen die Steuererklärung bearbeiten schicken Sie spätestens bis 15.02 ausser dieser Erklärung auch die Bestätigung von allen anderen Arbeitgebern in der Sloweikei wo sie noch in dem Jahr 2016 gearbeitet haben
  3. Steruererklarung werde sie aleine bearbeiten.

Die Steuererklärung konnen wir für Sie in diesem Fallen nicht machen:

  1. Wenn Sie uns nicht um die Steuererklärung spätestens bis zum 15.2 .2017 bitten.
  2. Sie schicken uns nicht bis 15.2 alle Dokumenten ,die wir dazu brauchen
  3. Wenn Sie in dem Jahr 2016 auch anderes Einkommen zum Beispiel von einem Gewerbeschein hatten oder von Vermietung einer Wohnung und so weiter. In diesem Fall mussen Sie Steuererklärung selber klären.

SUNSET Empfehlung: Die Steuererklärung ab zu geben lohnt sich fur Sie im jedem Fall, weil Sie ein Recht auf eine Steuerrückzahlung haben.

Wenn Sie uns bitten möchten um die Steuererklärung, bitte wenden sie sich an Ihren Koordinator oder unsere Buchhaltung , die Ihnen die notwendigen Dokumente dazu schicken.